Werkverträge in Deutschland und der EU
1988 wurde ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und vielen Osteuropäischen EU-Ländern für die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern mittels Werkvertrages beschlossen. Damit dürfen osteuropäische Arbeitnehmer zur Ausführung von Werkverträgen in Deutschland beschäftigt werden.
Die Entsendung des Personals nach Deutschland erfolgt durch uns als Vermittler:
Werkverträge mit Personal aus Osteuropa sind in der Deutschen Industrie und im Handwerk nicht mehr weg zu denken. Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland ist ein Werkvertrag mit Arbeitskräften aus Osteuropa eine gute Lösung für Sie als Unternehmer.
Werkverträge zeichnen sich durch das Merkmal aus, dass beide Seiten eine konkrete Aufgabenstellung vereinbaren. Für den Werkerfolg, also die zufriedenstellende Erledigung des Auftrags, erhält der Werkunternehmer die im Vertrag festgehaltene Vergütung.
Wir kümmern uns um:
- die Zurverfügungstellung von Unterkünften
- die Dolmetschertätigkeiten bei Arzt - und Behördengängen
- die Übernahme der Fahrtkosten vom Heimatort nach Deutschland
- die Gewährleistung des Transfers von der jeweiligen Unterkunft zum Werk
- den kurzfristigen Personalersatz, sofern Sie mit dem Mitarbeiter nicht zufrieden sind
- die Überprüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit sämtlicher Unterlagen und Dokumente
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Werkvertrag. Sollten Sie Referenzen oder einen Mustervertrag benötigen, erhalten Sie diese selbstverständlich von uns und profitieren gleichzeitig von unseren Qualifikationen und Fähigkeiten.
Mit unserem Konzept finden wir eine optimale Lösung und decken Ihren Personalbedarf kurzfristig und zuverlässig ab.